
Version 1.1Medizinischer Dienst · § 15 SGB XI
Web-Begutachtung
Spielen Sie die versicherte Person oder eine Angehörige. Die Website führt die Begutachtung wie eine erfahrene Gutachterin des Medizinischen Dienstes – in der Sie-Form, Modul für Modul, mit der amtlichen NBA-Berechnung.
Sechs Module
Mobilität bis Alltag – alle Kriterien des NBA.
Amtliche Punkte
Gewichtungen nach Anlage 2, Modul 2 oder 3 zählt der höhere Wert.
Nur zur Übung
Kein offizielles Gutachten. Die Pflegekasse entscheidet.