Medizinischer Dienst · § 15 SGB XI

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MDK-Begutachtung

Spielen Sie die versicherte Person oder eine Angehörige. Die Website führt die Begutachtung wie eine erfahrene Gutachterin des Medizinischen Dienstes – in der Sie-Form, Modul für Modul, mit der amtlichen NBA-Berechnung.

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